Krankenkasse – Überweisung – Verschreibung
Kostenerstattung durch gesetzliche KrankenkassenGesetzliche Krankenkassen die die Osteopathie als freiwillige Kassenleistung bezuschussen, fordern hierfür in der Regel eine formlose Empfehlung (z,B. in Form eines Privatrezeptes) für Osteopathie eines Arztes egal welcher Fachrichtung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Osteopathie ist in der Regel keine Kassenleistung. Sollte Ihre Krankenversicherung jedoch Heilpraktiker-Leistungen einschließen, ist eine entsprechende HP-Abrechnung nach GebüH möglich. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes im Jahre 2012 erstatten mittlerweile mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen.
Hier finden Sie eine aktuelle AuflistungWenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Kostenerstattung durch private KrankenkassenPrivatversicherte und Selbstzahler benötigen keine Überweisung vom Arzt.
Die Behandlungskosten ergeben sich aus den angewandten Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Diese werden von den meisten privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen.